AGB

1. GELTUNGSBEREICH

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB. Diese enthalten gleichzeitig auch die Abonnementbedingungen für die Printausgabe der „SCHULBAU Magazin“ und „fassadentechnik“ („ABO“) und gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Cubus Medien Verlag GmbH („Anbieter“, Details im Impressum) und dem Kunden, sofern dieser Verbraucher iSd § 1 KSchG ist.

2. VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSSCHLUSS

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Cubus Medien Verlag GmbH.

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

Der Anbieter stellt gegenwärtig folgende Arten von Abonnements zur Verfügung:

  1. Probeheft: der Kunde erhält eine (1) Ausgabe der „SCHULBAU“ oder „fassadentechnik“ kostenlos zum Probelesen.
  2. Jahresabonnement „fassadentechnik“: Print+Digital oder nur Digital – dieses hat eine Laufzeit von einem (1) Jahr und umfasst sechs (6) Ausgaben der „fassadentechnik“.
  3. Jahresabonnement SCHULBAU: Print+Digital oder nur Digital – dieses hat eine Laufzeit von einem (1) Jahr und umfasst vier (4) Ausgaben der „SCHULBAU“.
  4. Kombi-Abonnement: SCHULBAU und „fassadentechnik: Print+Digital oder nur Digital – dieses hat eine Laufzeit von einem (1) Jahr und umfasst vier (4) Ausgaben der „SCHULBAU“ und umfasst sechs (6) Ausgaben der „fassadentechnik“.

Der Abonnementvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt wie folgt zustande:

Der Kunde gibt mit seiner elektronischen / postalischen / telefonischen Bestellung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Abonnementvertrages ab. Der Anbieter behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Annahme des Angebots erfolgt, nach vollständigem und unwiderruflichem Zahlungseingang beim Anbieter, durch Zusendung der ersten Ausgabe der Publikation an den Kunden.

3. VERTRAGSSPRACHE, VERTRAGSTEXTSPEICHERUNG

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Wir speichern Ihre Vertragsdaten.

4. DAUER, KÜNDIGUNG VON ABOS

Probehefte werden einmalig zugestellt und begründen kein Abo. Jahresabos sind zunächst ein (1) Jahr ab Abschluss gültig. Sofern der Kunde nicht sechs (6) Wochen vor Ablauf der (verlängerten) Laufzeit des jeweiligen Abos kündigt, verlängert sich dieses zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bedingungen und Preisen um jeweils die gleiche Laufzeit wie zuvor.

5. PREISE, FÄLLIGKEIT

Die Preise für die verfügbaren Abonnementarten werden vom Anbieter bekannt gegeben und veröffentlicht („SCHULBAU Magazin“, „fassadentechnik“, Online-Shop, Drucksorten, andere Medien etc.), sie verstehen sich inklusive Gebühren und anwendbarer Steuern. Die Kosten für den Versand innerhalb Europas sind im Abonnementpreis inkludiert (für andere Staaten werden Versandkosten extra berechnet). Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Preise anzupassen (zu erhöhen oder herabzusetzen), wenn sich gewisse Parameter außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters ändern, die auf die Preisgestaltung Einfluss haben (Steuern, Abgaben, Kosten für Rohstoffe, Druck, Personal, Transport, Versand etc).

Das vom Kunden für das gewählte Abonnement zu bezahlende Entgelt ist jeweils im Voraus zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt als geleistet, wenn der betreffende Betrag vollständig und unwiderruflich beim Anbieter eingelangt / gutgeschrieben ist. Der Anbieter behält sich vor, bei Nichtbezahlung oder Zahlungsverzug des Kunden vom Vertrag zurückzutreten.

6. LIEFERBEDINGUNGEN

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen gegebenenfalls noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.

Wir liefern nicht an Packstationen.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die angegebenen Daten jederzeit richtig und aktuell sind. Der Anbieter ist berechtigt, an die zuletzt bekannt gegebene Postadresse des Kunden schuldbefreiend zu liefern.

7. BEZAHLUNG

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Kreditkarte

Mit Abgabe der Bestellung übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten.

Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir unmittelbar nach der Bestellung Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.

PayPal

Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf.

Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Apple Pay

Um den Rechnungsbetrag über Apple Pay bezahlen zu können, müssen Sie den Browser „Safari“ nutzen, bei dem Diensteanbieter Apple registriert sein, die Funktion Apple Pay aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Google Pay

Um den Rechnungsbetrag über Google Pay bezahlen zu können, müssen Sie bei dem Diensteanbieter Google registriert sein, die Funktion Google Pay aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

9. TRANSPORTSCHÄDEN

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

10. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIEN

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist,
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  • Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.

Fragen zu unserem Abonnement beantwortet Ihnen unser Abo-Service: Telefon: +49 (0) 40 80 80 57 280, E-Mail: abo@cubusmedien.de, Fax: +49 (0) 40 80 80 57 290

11. HAFTUNG

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

12. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Diese AGB sowie das Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungesetzlich, ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Solange sich die Parteien nicht auf eine andere Regelung verständigt haben, gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die wirksam ist und die soweit wie möglich dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und der Absicht der Parteien bei Abschluss dieser Vereinbarung Rechnung trägt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen von der Schriftformerfordernis.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) eingerichtet, welche über folgenden Link zugänglich ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit an diesem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

13. DATENSCHUTZ

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Webseite.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese Bedingungen gelten für den Vertrag zwischen uns, der Cubus Medien Verlag GmbH, Knauerstraße 9, 20249 Hamburg, als Veranstalter und Ihnen als Aussteller.

Ihre abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Wir sind berechtigt, diese AGB auch nach Vertragsschluss für das laufende Vertragsverhältnis nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. Die jeweilige Änderung werden wir Ihnen schriftlich bekannt geben und Sie darauf hinweisen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen uns bestehenden Vertrages wird, wenn Sie dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich oder mündlich widersprechen. Wenn Sie nicht binnen dieser 6 Wochen widersprechen, gilt Ihr Schweigen als Zustimmung zu der Änderung. Wenn Sie widersprechen, gilt die Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses fort. Nicht unter diese Bestimmung fallen notwendige Änderungen bzw. Anpassungen des Ablaufs der Veranstaltung wie z.B. Anpassungen von Hygieneregelungen oder des Programms.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSGEGENSTAND

Der Ausstellervertrag kommt nur durch schriftliche Vereinbarung zustande. In der Übersendung des Anmeldeformulars an Sie liegt unser Angebot. Sie nehmen das Angebot an, indem Sie die Anmeldung ausgefüllt per E-Mail und unterschrieben innerhalb von 7 Tagen an uns zurücksenden. Dann kommt der Vertrag unter den gegebenen Bedingungen zustande. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass nicht mehr Aussteller das Angebot annehmen als wir Plätze zur Verfügung haben. In diesem Fall können wir innerhalb von 5 Tagen nach Eingang Ihres Anmeldeformulars bei uns wieder vom Vertrag zurücktreten. Vertragsgegenstand ist der sich aus dem Anmeldeformular bzw. der Standbestätigung ergebende Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen können nach aktuell gültigem Katalog kostenpflichtig hinzugebucht werden. Angestellte oder freie Mitarbeiter von uns sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen, es sei denn, dass wir diese Person zuvor ausdrücklich als berechtigt benannt haben.

Aus einer Reservierung oder Vormerkung können Sie keinen Anspruch auf Teilnahme herleiten, sofern die Reservierung oder Vormerkung durch uns nicht ausdrücklich als verbindlich vorgenommen wurde. Kommt es zu einer Transformation der Präsenzveranstaltung in den digitalen Bereich, oder soweit bereits von vornherein vereinbart ist, dass die Veranstaltung ganz oder teilweise digital stattfinden kann/wird, so gilt § 21.

Sie sind im allseitigen Interesse verpflichtet, die Vorgaben der Veranstaltungsstätte mit Blick auf Sicherheit, Brandschutz und Hygiene zu beachten. Vorrang haben im Einzelfall die Richtlinien der Veranstaltungsstätte. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen, Technischen Bestimmungen und Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte, die Sie anerkennen, sich ihnen unterwerfen und bei Bedarf bei uns einholen können.

§ 3 AUSSTELLERGEBÜHREN / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die vereinbarten Kosten und Gebühren sind im Voraus unverzüglich nach Erhalt der Aufforderung bzw. Rechnung, spätestens jedoch vor Aufbaubeginn, zu zahlen, soweit nicht ein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% geltend zu machen, ebenso den tatsächlichen Schaden. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. Erfolgt der Zahlungseingang nicht spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung bzw. 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, sind wir berechtigt anderweitig über die Standfläche zu verfügen; wir behalten aber unseren Zahlungsanspruch. Etwaige mit der Zahlung/Überweisung verbundenen Kosten tragen Sie. Angegebene Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer und gelten in Euro. Die vereinbarten Standgebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn Sie Ihren Stand bzw. die Fläche aus von uns zu vertretenden Gründen und außerhalb von Höherer Gewalt nicht besetzen. Wir können Sie zur Erklärung auffordern, ob Sie den Stand noch besetzen werden; erhalten wir hierauf keine unverzügliche Antwort, können wir den Stand anderweitig vergeben oder den Leerstand dekorieren. Die Kosten einer angemessenen Dekoration können wir Ihnen in Rechnung stellen. Bei einer anderweitigen Vergabe an Dritte behalten wir unseren Anspruch auf die Gebühren abzüglich der Einnahmen durch den Dritten, aber zuzüglich der Kosten für den von uns geleisteten Mehraufwand. Mit den Ausstellergebühren ist nur der Standard- Festpreis abgedeckt, der sich aus dem Anmeldeformular ergibt. Zusätzliche Ausstattungswünsche, Mietkosten, Anschlüsse für Telefon, WLAN Strom und Wasser, Parkgebühren und andere anfallende Nebenkosten usw. kommen hinzu. Mit der Anmeldung überlassen Sie uns die dort angegebenen bzw. von uns angeforderten Texte/Logos/ Daten, die wir für einen reibungslosen Messestand benötigen. Wir können, soweit dies redaktionell notwendig ist, Ihre Texte ändern, soweit dadurch nicht der Kerngehalt des Textes verändert wird. Nachträglich können diese Texte nur gegen Aufwandsentschädigung geändert werden. Für die Inhalte gilt insbesondere § 9. 

Die Rechnung für Dänemark kann gesondert abgerechnet werden über 
Salooning Green Future ApS (ohne Rabatte und ohne MwSt.)

§ 4 STANDPLATZ UND VERGABE

Wir können die Flächen in eigenem Ermessen den Ausstellern zuordnen, ein Anspruch auf eine bestimmte Fläche besteht nur, wenn dies verbindlich schriftlich vereinbart ist. Wir können die zugewiesene Standfläche, soweit nicht verbindlich vereinbart, verlegen, soweit die Verlegung für Sie zumutbar ist und den Vertragszweck nicht beeinträchtigt. Soweit Änderungen durch unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Höhere Gewalt) Änderungen notwendig machen, wird vereinbart, dass Änderungen und Anpassungen von Standflächen und -größen stets als milderes Mittel vor einer Absage/Kündigung gelten (vgl. § 21 Absatz 1) und beide Vertragspartner zunächst versuchen werden, die Notwendigkeit in Einklang mit dem Vertragszweck zu bringen. Die Überlassung eines Standplatzes erfolgt unter der Bedingung, dass der Ausstellungsstand, seine Inhalte, dort präsentierte Waren, die Art der Präsentation und das Personal Dritte nicht belästigen, insbesondere auch andere Aussteller nicht stören und dem Veranstaltungszweck entgegenstehen und am Stand keine Waren oder Leistungen oder Gegenstände präsentiert werden, die Rechte Dritter verletzen (z.B. Markenrechte). Als mildestes Mittel können wir solche Waren oder Leistungen oder Gegenstände vom Stand auf Ihre Kosten entfernen lassen, bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. im Verhältnis zur Anzahl der Waren/Leistungen und Gegenstände insgesamt, bei außergewöhnlich hohen Werten, die im Streit stehen oder bei Wiederholung der unerlaubten Präsentation können wir den Stand schließen bzw. die Überlassung widerrufen.

Eine Überlassung der Ihnen zugewiesenen Fläche an Dritte (auch Unteraussteller) ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns erlaubt. Sie sind dann dafür verantwortlich, dass der Dritte unsere Bedingungen anerkennt und einhält. Eine Zustimmung durch uns entlässt Sie nur dann aus den hier genannten Rechten und Pflichten, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

§ 5 UNSERE LEISTUNGEN

Unsere konkreten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Soweit nicht anders vereinbart, stellen wir nur eine leere, ebenerdige Fläche auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung. Wir können einzelne Leistungen durch ähnliche Leistungen ersetzen, soweit sie für Sie zumutbar sind und den Vertragszweck nicht beeinträchtigen. Leistungen, die von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden, führen nicht zu einer Minderung eines etwa vereinbarten Teilnahmepreises, soweit die Nichtinanspruchnahme nicht durch uns verschuldet ist

§ 6 LEISTUNGEN UND PFLICHTEN DES AUSSTELLERS

Allgemein gilt: Durch eine Nicht-Kontrolle, eine Nicht-Ahndung oder ein Untätigsein durch uns entsteht ausdrücklich keine Duldung etwaiger Verstöße gegen diese AGB und Vereinbarungen, und damit auch kein Anspruch für Sie auf Fortbestand bzw. Bestandsschutz vertrags-, rechts- oder sonst ordnungswidriger Handlungen oder Unterlassungen.

Sie verpflichten sich, soweit nicht anders vereinbart, zu folgenden Leistungen:

Zahlungen des Teilnahmepreises und etwaiger Nebenkosten.

Aufbau, Betrieb und Abbau des eigenen Standbereichs.

Entsorgung des eigenen Mülls.

Verräumung des eigenen Verpackungsmaterials und Werbematerials.

Betrieb des eigenen Standbereiches, personelle Besetzung des eigenen Standbereichs nach Maßgabe dieser Bedingungen.

Mitbringen von eigenem Werbematerial.

Erfüllung eigener Zahlungspflichten wie z.B. GEMA, Künstlersozialkasse, Genehmigungen usw.

Beachtung dieser Allgemeinen Bedingungen.

Sie tragen die für Ihre Leistungen anfallenden Kosten selbst.

Sie haben ihren Präsenz-Stand/Bereich so aufzustellen und zu betreiben, dass er die Ihnen zustehende Fläche nicht überschreitet und andere (Mit-)Aussteller nicht stört oder beeinträchtigt.

Ihr Stand, Standbauten und angebotene Leistungen und Waren sowie das Auftreten Ihrer Beschäftigten bzw. Gehilfen müssen dem Veranstaltungszweck entsprechen.

Verherrlichung oder Verniedlichung von Gewalt, Krieg, Rassismus, Diskriminierung, Extremismus und dergleichen ist verboten und zu unterlassen bzw. zu unterbinden.

Die Verwendung von Waffen, waffenähnlicher Gebilde, gefährlicher Gegenstände oder anderer Inhalte, die gesundheitsgefährdend sein können, ist verboten.

Ebenso verboten sind Handlungen, die Gäste, Teilnehmer oder andere Personen dazu veranlassen könnten, den friedlichen Ablauf der Veranstaltung zu stören bzw. zu beeinträchtigen.

Sie sind verpflichtet, Ihren Bereich stets sauber und aufgeräumt zu halten.

Sie müssen Ihren Bereich während der gesamten Veranstaltungszeit sowohl mit kundigem Personal als auch mit angemeldeten (Werbe-)Materialien und Waren vollständig und durchgehend besetzt halten. Mindestens eine Person am Stand muss die deutsche Sprache beherrschen.

Sie müssen bis zum offiziellen Ende des jeweiligen Veranstaltungstages Ihren Standbereich betreiben. Ein vorheriger Abbau oder vorheriges Verlassen des Standes ist nur nach unserer Zustimmung und nur aus wichtigem Grund erlaubt.

Sie dürfen ausschließlich die Leistungen, Produkte und Waren anbieten, für die Sie angemeldet sind.

Für die Ausstattung des Standes sind Sie selbst verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Für den sicheren Betrieb des Standes sind Sie selbst verantwortlich. Auch eine Abnahme oder eine Begehung bspw. durch uns, den Betreiber der Veranstaltungsstätte, die Feuerwehr oder das Ordnungsamt usw. befreit Sie nicht von Ihrer Verantwortung.

Der Stand darf in seiner Lage und Größe nicht verändert oder erweitert werden.

Jegliche Aktivitäten durch Sie oder Ihre Beauftragten außerhalb des Standes (z.B. Werbung) sind nur mit unserer vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erlaubt.

Jegliche Art von Werbung auf der Veranstaltung außerhalb Ihres Standes dürfen Sie nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung betreiben. Das Verteilen von Flyern u.ä. ist außerhalb der Fläche grundsätzlich verboten.

Verboten ist auch die Werbung für Dritte, soweit diese Dritte nicht angemeldete und zugelassene Mit- oder Unteraussteller sind.

Die und Ihre Mitarbeiter bzw. Ihr beauftragtes Personal dürfen, soweit sie in Dienst sind oder der Dienst noch bevorsteht, bei/während der Anwesenheit auf dem Veranstaltungsgelände keinen Alkohol oder berauschende Mittel konsumieren und nicht unter Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln stehen.

Drohnen oder Fluggeräte dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche, vorherige Erlaubnis auf dem Gelände und in einer Umgebung von bis zu 500 Metern um die Geländegrenze nicht eingesetzt werden. Unsere Erlaubnis steht stets unter dem Vorbehalt auch etwaiger behördlicher Erlaubnisse, für deren Einholung und Kosten Sie verantwortlich sind.

Sie sind verpflichtet, unseren Weisungen bzw. denen unseres Ordnungspersonals Folge zu leisten. Ansprüche hieraus gegen uns sind ausgeschlossen, soweit wir die Notwendigkeit der Weisungen nicht zu vertreten haben.

Wir und unser beauftragtes Personal haben das Recht, jederzeit den Stand und alle Nebenflächen zu betreten und die Einhaltung der Vereinbarungen und Vorschriften zu kontrollieren.

Anlieferungen während der Veranstaltung:
Warenlieferungen oder -abholungen und jegliche Anfahrten mittels Fahrzeugen an den Stand dürfen nur außerhalb der Öffnungszeiten bzw. Veranstaltungszeiten erfolgen. Für etwa erforderliche Nachlieferungen während der Öffnungszeiten darf kein Kraftfahrzeug oder ähnliches Transportmittel benutzt werden. In jedem Fall sind die verkehrsrechtlichen Vorschriften sowie etwaige Vorgaben des Betreibers der Versammlungsstätte zu beachten.

Zu erwartende Anlieferungen von Messeständen, Ausstellungsmaterialien, Materialien (Prospekte o.ä.) usw. vor Ihrem eigenen Aufbau sind im Voraus dem Veranstaltungsort bekanntzugeben und für die Anlieferung und Zwischenlagerung mit einem deutlichen Hinweis auf die Veranstaltung zu versehen. Eine Anlieferung ist maximal 1 Tag bei der Kompakt-Messe bzw. 2 Tage bei allen anderen Messen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Eine frühere Anlieferung ist in Absprache mit dem Veranstaltungsort bzw. uns gegen zusätzliches Entgelt möglich. Das Zustandekommen eines Verwahrungsvertrages gemäß § 688 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Betriebszeiten der Stände entsprechen der Öffnungszeit der vertragsgegenständlichen Veranstaltung und werden von uns vorab konkret mitgeteilt. Während der Betriebszeiten ist die Standbetreuung in ausreichender Form mit fachkundigem Personal zu gewährleisten. Die vom Veranstalter mitgeteilten Auf- und Abbauzeiten sind strikt einzuhalten.

Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist während der Öffnungszeit untersagt. Für den Transport zur, in und von der Ausstellungsfläche sind Sie selbst verantwortlich. Maßgeblich für den rechtzeitigen Abbau ist die besenreine Übergabe an uns. Vom Veranstalter gemietete Messestände sind sorgsam zu behandeln. Insbesondere ist das Nageln, Bohren und Kleben auf allen Flächen untersagt.

Der Abbau bzw. Rückbau ist erst mit dem Schluss der offiziellen Öffnungszeiten der Veranstaltung erlaubt. Messestände, Ausstellungsgegenstände oder sonstige Materialien müssen nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich entfernt werden und die überlassene Fläche besenrein herausgegeben werden; eine Zwischenlagerung ist ggf. nach vorheriger Vereinbarung und gegen Entgelt möglich. Das gilt entsprechend für die Zwischenlagerung jeglicher Transportbehältnisse während der Veranstaltung. Das Zustandekommen eines Verwahrungsvertrages gemäß § 688 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Aussteller hat dem Veranstalter Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Standflächen, Aufbauten und Einrichtungen verursacht wurden, zu ersetzen. Generell sorgen Sie für den Transport von eingebrachten Materialien innerhalb des Veranstaltungsortes. Das Befahren des Geländes ist nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung erlaubt. Das Parken auf der Veranstaltungsfläche ist untersagt. Die Zeiten für die Anlieferung außerhalb der Veranstaltungszeiten werden von uns vorab mitgeteilt.

Fahrzeuge, die das Gelände erlaubterweise zum Be- oder Entladen befahren, müssen das Gelände unverzüglich wieder verlassen, wenn der Ladevorgang beendet ist. Von uns ausgehändigte Durchfahrtsscheine müssen stets ausgefüllt und gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegt werden. Dafür teilen Sie uns auch die Daten des Fahrzeugs mit. Das Befahren auf dem Gelände ist nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Fahrzeuge und Hilfsmaschinen (z.B. auch Stapler) dürfen nur im Rahmen ihrer zweckgemäßen Bestimmung auf dem Gelände genutzt werden. Das Befahren von Grünflächen und unbefestigten Wegen ist nicht erlaubt. Etwa notwendige Ausnahmegenehmigungen (z.B. bei einem Gewicht von mehr als 7,5t, bei Sonntagsfahrten usw.) müssen Sie selbst beantragen und bezahlen und uns nachweisen.

Strom-, Wasser- und sonstige technische Anschlüsse können dem Aussteller gegen Entrichtung von Anschluss- und Nutzungsgebühren zur Verfügung gestellt werden. Installationen an Versorgungsleitungen dürfen ausschließlich von Partnerunternehmen des Veranstalters ausgeführt werden. Sämtliche Geräte, Anlagen und Installationen des Ausstellers müssen den relevanten Normen und den veranstaltungsrechtlichen Vorschriften und Auflagen entsprechen.

Zu keinem Zeitpunkt dürfen Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen, Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher, Hydranten) ganz oder teilweise verstellt, zugeparkt, zugedeckt oder sonst beeinträchtigt oder zweckentfremdet werden. Alle Standbauteile/Materialien müssen den sicherheits- und brandschutztechnischen Bestimmungen bzw. DIN-Normen entsprechen und schwer entflammbar sein. Bestätigungen über die Schwerentflammbarkeit bzw. über eine vorschriftsmäßig durchgeführte Imprägnierung sind jederzeit bereit zu halten. Alle Feuerlöscher müssen eine aktuelle Prüfung vorweisen, die nicht älter als zwei Jahre ist. Das Vorhandensein der Feuerlöscher wird von uns vor Veranstaltungsbeginn überprüft; ungeachtet einer solchen Prüfung bleiben Sie für die Funktionsfähigkeit verantwortlich.

§ 7 BEWACHUNG

Es erfolgt außerhalb der Veranstaltungszeiten durch uns nur eine allgemeine Bewachung des Veranstaltungsgeländes. Sie sind selbst verantwortlich, Ihr Mobiliar, die von Ihnen genutzten Gegenstände und die von uns überlassenen Gegenstände zu sichern und/oder zu versichern. Wenn Sie selbst außerhalb der Betriebszeiten/ Öffnungszeiten eine Bewachung Ihres Standes oder Ihres Equipments vornehmen möchten, so müssen Sie diese über uns bestellen bzw. anmelden. Auch in diesem Fall haben wir oder unser beauftragtes Personal ein jederzeitiges Betretungsrecht des Standes.

§ 8 SICHERHEIT

Sie und wir sind uns darin einig, dass Vorschriften zur Sicherheit von Besuchern, Mitwirkenden, Arbeitnehmern und sonstigen beteiligten Personen einer Veranstaltung mit höchster Priorität einzuhalten sind. Hierunter fallen insbesondere auch die Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzregelungen. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragspartner die tatsächliche Tätigkeit in einem anderen Staatsgebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausführen, in dem es keine oder keine vergleichbaren Schutzvorschriften gibt. Sie unterstützen uns in der Um- und Durchsetzung des Sicherheitskonzepts. Sie werden Ihr Personal und Ihre Dienstleister in das Sicherheitskonzept oder in die Sie betreffenden Teile davon ordnungs-gemäß einweisen und an etwaigen Übungen und Besprechungen hierzu teilnehmen. Angeordnete oder allgemein anerkannte Hygieneregeln in Bezug auf Infektions- und Gesundheitsschutz sind unbedingt und stetig einzuhalten. Sie werden jeweils auch andere von Ihnen beauftragte Dienstleister, insbesondere Subunternehmer, zur Einhaltung hierzu verpflichten.

§ 9 NUTZUNG VON MARKEN, KENNZEICHEN, URHEBERRECHTEN

Beide Vertragspartner sichern zu, dass der jeweils andere Vertragspartner Namen, Werke, Titel, Kennzeichen und Marken (im Weiteren nur noch: Kennzeichen) öffentlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung nutzen darf und dazu jeweils ein einfaches Nutzungsrecht erhält und sichern zu, dass diese Rechte frei von Rechten Dritter sind. Beide Vertragspartner verpflichten sich, bereits bestehende Schutzrechte bzw. Kennzeichenrechte des jeweils anderen nicht anzugreifen oder angreifen zu lassen. Soweit die Vertragspartner künftig gemeinsam Rechte an einem Kennzeichen erwerben, gilt der vorstehende Absatz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass beide Vertragspartner gleichberechtigt Rechteinhaber sind. Beide Vertragspartner verpflichten sich auch, auch nach Vertragsschluss, die bestehenden Kennzeichen nicht in Deutschland und nicht in anderen Ländern einzutragen oder eintragen zu lassen oder sonst zu verwenden oder verwenden zu lassen, um dort Rechte zu generieren. Die Eintragung kann gemeinsam bzw. mittels separater Vereinbarung erfolgen. Soweit die Vertragspartner oder Rechteinhaber an ihren Kennzeichen aus rechtlicher Sicht oder aus Sicht der Unternehmens-C.I. bestimmte Anforderungen stellen, so ist dies dem anderen Vertragspartner im Vorfeld mitzuteilen. Die Verpfändung der Lizenzrechte in diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Vom Vertragspartner erstellte Unterlagen, Graphiken, Aufstellungen, Zeichnungen und Skizzen und andere Gegenstände verbleiben in seinem Eigentum, soweit der Eigentumsübergang nicht Vertragsgegenstand ist.

Findet die Veranstaltung ganz oder teilweise digital statt und erhalten Sie die Möglichkeit, sich digital zu präsentieren, so stehen Sie dafür ein, dass für jegliche vertragsgemäße Nutzungen durch uns die entsprechenden notwendigen Rechte eingeräumt werden. Dies gilt auch, soweit Persönlichkeitsrecht bzw. personenbezogene Daten von Ihren Beschäftigten oder Gehilfen betroffen sind. Im Übrigen gilt § 21. Sie sind uns von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte und Kosten freizustellen, die durch eine Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, soweit die Inanspruchnahme auf einem Ihnen zurechenbaren Verstoß gegen eine der hier vereinbarten Regelungen, Vereinbarungen aus einem Einzelauftrag, aus einer späteren Vereinbarung, oder gegen eine gesetzliche oder sonstige Vorschrift oder einem sonst rechtswidrigen Verhalten beruht. 

Diese Freistellungsverpflichtung gilt im Rahmen der gesetzlichen Verjährung auch nach Vertragsende fort, wenn die Inanspruchnahme erst nach Vertragsende erfolgt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag vorzeitig durch Höhere Gewalt oder andere Ereignisse beendet wurde.§ 10 Vertraulichkeit / Geheimnisschutz Sie sind verpflichtet, Inhalte dieses Vertrages ausschließlich auftragsgemäß zu verwenden und im Übrigen auch über das Ende des Vertrages hinaus Stillschweigen zu bewahren.

§ 10 VERTRAULICHKEIT / GEHEIMNISSCHUTZ

Sie sind verpflichtet, Inhalte dieses Vertrages ausschließlich auftragsgemäß zu verwenden und im Übrigen auch über das Ende des Vertrages hinaus Stillschweigen zu bewahren.

§ 11 AUFZEICHNUNG DER VERANSTALTUNG

Wir sind berechtigt, auf der Veranstaltung unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Gäste und Rechte Dritter selbst Foto- und/oder Videoaufnahmen zu fertigen und diese zu Referenz- und eigenen werblichen Zwecken zu verwenden, sofern Sie dies nicht zuvor aus wichtigem Grund ausdrücklich ablehnen. In jedem Fall sind wir berechtigt, Aufnahmen zu Dokumentations- und Beweiszwecken zu fertigen. Sie sind verpflichtet, mit anderen beteiligten Rechteinhabern aus Ihrem Einflussbereich, insbesondere Mitarbeitern und Unterbeauftragten, entsprechende Vereinbarungen treffen, aus denen die Erlaubnis an uns hervorgeht, die Darbietungen und Leistungen gemäß Absatz 1 aufzuzeichnen. Sie dürfen die Veranstaltung nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung aufzeichnen. Im Falle einer Zustimmung sind Sie selbst dafür verantwortlich, Rechte Dritter zu beachten (z.B. des Gebäudeeigentümers, Besucher usw.).

§ 12 DATENSCHUTZ

Sie sind verpflichtet, die Datenschutzinformationen, die wir Ihnen als Vertragspartner mitteilen, auch an die von Ihnen zu benennenden verantwortlichen Personen und Ansprechpartner und Subunternehmer weiterzugeben, damit diese auch über die bei uns im Zusammenhang mit dem Vertrag erfolgenden Datenverarbeitungsvorgänge und Datenschutzmaßnahmen informiert werden. Soweit notwendig, werden Sie und wir auch noch nach Vertragsschluss entsprechende datenschutzrechtliche Vereinbarungen schließen, die auf der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beruhen (z.B. einen Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO oder einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO).

§ 13 FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG DURCH SIE ALS AUSSTELLER

Sie sind verpflichtet, uns von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte und Kosten freizustellen, die durch eine Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, soweit die Inanspruchnahme auf einem Verstoß von Ihnen gegen eine der hier vereinbarten Regelungen, Vereinbarungen aus einem Einzelauftrag, aus einer späteren Vereinbarung, oder gegen eine gesetzliche oder sonstige Vorschrift oder einem sonst rechtswidrigen Verhalten beruht. Diese Freistellungsverpflichtung gilt im Rahmen der gesetzlichen Verjährung auch nach Vertragsende fort, wenn die Inanspruchnahme erst nach Vertragsende erfolgt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag vorzeitig durch Höhere Gewalt oder andere Ereignisse beendet wurde

§ 14 VERTRAGSSTRAFE

Sie sind verpflichtet, für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen den Vertrag eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. In diesem Fall können wir die Höhe der Vertragsstrafe nach eigenem Ermessen bestimmen, deren Angemessenheit im Streitfall von dem an unserem Geschäftssitz zuständigen Gericht überprüft werden kann. Ein etwaiger darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch wird von der Vertragsstrafe nicht berührt. Diese Vertragsstrafenverpflichtung gilt im Rahmen der gesetzlichen Verjährung auch nach Vertragsende fort, wenn der die Vertragsstrafe auslösende Grund erst nach Vertragsende entsteht oder uns erst nach Vertragsende bekannt wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag vorzeitig durch Höhere Gewalt oder andere Ereignisse beendet wurde.

§ 15 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG DURCH SIE ALS AUSSTELLER

Für unsere Gewährleistungsansprüche gegen Sie gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts. Sie haben im Rahmen Ihrer Obhuts- und Sorgfaltspflicht gemäß § 278 BGB das Verschulden von Personen zu vertreten, die auf Ihre Veranlassung hin mit dem Vertragsgegenstand in Berührung kommen (z.B. Ihre Betriebsangehörigen, Ihre von Ihnen eingeladenen Gäste, Kunden oder von Ihnen beauftragte Handwerker, Transporteure, Techniker), soweit nicht diese Personen den Schaden nur bei Gelegenheit ihrer Zugriffsmöglichkeit auf den Vertragsgegenstand verursacht haben und/oder unserem Verantwortungsbereich unterfallen. Sie tragen die Beweislast dafür, dass die schadensverursachende Person nicht unter Ihre Obhuts- und Sorgfaltspflicht gemäß § 278 BGB fällt.

§ 16 HAFTUNG FÜR IHRE SUBUNTERNEHMER

Verursacht ein von Ihnen beauftragter Subunternehmer einen Schaden, so haben wir die Wahl, primär zunächst gegen diesen Subunternehmer vorzugehen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, diesen Subunternehmer mit ladungsfähiger Anschrift zu benennen, alle Ihnen gegen diesen Subunternehmer zustehenden Rechte bzw. Ansprüche an uns abzutreten und uns alle zur Anspruchsdurchsetzung erforderlichen Unterlagen und Informationen herauszugeben sowie Ihre eigenen Beschäftigten und Personen soweit möglich als Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift zu benennen. Wir können jederzeit aber Sie in Anspruch nehmen, soweit Sie als Hauptunternehmer den Subunternehmer beauftragt haben. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, die Ihnen ursprünglich zustehenden Rechte bzw. Ansprüche, wieder zurück an Sie abzutreten und Ihnen etwa uns überlassene Original-unterlagen wieder zurückzugeben.

§ 17 UNSERE GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Eine Garantiehaftung wird ausgeschlossen. Ebenso wird das Minderungsrecht ausgeschlossen. Der Ausschluss des Minderungsrechts gilt aber nicht für Mängel, die von uns arglistig verschwiegen sind sowie für durch uns zugesicherte Eigenschaften. Ferner gilt dieser Ausschluss nicht bei unstreitigen oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen des Ausstellers. Die Minderung ist auch nur insoweit ausgeschlossen, als dem Aussteller das Recht untersagt ist, die Minderung durch Abzug des vereinbarten Preises durchzusetzen. Er kann/muss etwaige Rückforderungsansprüche gemäß § 812 BGB selbst geltend machen und durchsetzen. Eine Haftung von uns für eventuell vor Abschluss dieser Vereinbarung vorhandene Mängel an dem Vertragsgegenstand wird ausgeschlossen, es sei denn, dass diese von uns arglistig verschwiegen worden sind oder wenn es sich um Sachschäden handelt, die von uns, unseren Bediensteten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder wenn es Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden betrifft, die infolge Vorsatz oder jeder Fahrlässigkeit von uns, unseren Bediensteten oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. Für die von Ihnen auf das Veranstaltungsgelände eingebrachten Gegenstände übernehmen wir keine Haftung, soweit nicht anders in Absatz 6 vereinbart. Diese Gegenstände lagern auf eigene Gefahr des Ausstellers auf dem Veranstaltungsgelände. § 539 Absatz 1 BGB wird ausgeschlossen. Wir haften für bei Ihnen verursachte Sach- und Vermögensschäden, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Diese Haftung ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischer-weise gerechnet werden muss. Wir haften für bei Ihnen verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Für bei Ihnen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haften wir unbeschränkt, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz. Die Haftungsbeschränkungen in Absatz 6 betreffen nicht Ihre Ansprüche aus Produkthaftung und aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

§ 18 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Der Vertrag ist nur für die konkret vereinbarte Veranstaltung geschlossen und endet, wenn sie im Verhältnis zwischen uns und Ihnen vollständig abgewickelt ist. Wir können bei einer erhöhten und/oder nicht vorhergesehenen Gefahrenlage oder aus wichtigem Grund den Vertrag kündigen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Im Übrigen ist eine Kündigung ausgeschlossen. Im Falle wiederkehrender Einzelaufträge entspricht die Nichterteilung eines Einzelauftrages der Beendigung des Rahmenvertrages. Im Falle wiederkehrender Einzelaufträge gelten die hier genannten Kündigungsbestimmungen entsprechend.

§ 19 HÖHERE GEWALT UND (TEILWEISE) NICHTDURCHFÜHRUNG DER VERANSTALTUNG

Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Ausfall, einem Abbruch oder einer Unterbrechung der Veranstaltung führt, werden wir von unserer Leistungspflicht – bei teilbaren Leistungen, soweit für Sie zumutbar, auch teilweise hinsichtlich des betroffenen Teils – frei (§ 275 Absatz 1 BGB). Soweit wir nicht zu leisten brauchen, entfällt auch unser Anspruch auf Ihre Gegenleistung (§ 326 BGB).Höhere Gewalt, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht, macht auch die Durchführung des Vertrages zwischen Ihnen und uns unmöglich. Unmöglichkeit gemäß § 275 Absatz 2 oder Absatz 3 BGB vorliegt. Als Höhere Gewalt gelten auch staatliche, behördliche, polizeiliche oder gerichtliche Verbote oder Einstellungs- oder Abbruchverfügungen, soweit nicht ein Vertragspartner diese Verfügung schuldhaft verursacht hat.

§ 20 STORNIERUNG

Wir können den vereinbarten Betrag abrechnen, soweit kein anderer Aussteller Ihren freigewordenen Platz einnimmt. Sie werden von Ihrer Zahlungsverpflichtung frei, soweit der neue Aussteller ggf. auch neu oder anders vereinbarte Gebühren bezahlt hat. Dabei gilt erst dann ein neuer Aussteller als Ersatz, wenn dieser Aussteller entweder ausschließlich durch Ihr Zutun Aussteller geworden ist oder wenn alle anderen von vornherein freien Standplätze bereits belegt sind. Werden nach den Zulassungen von anderen Ausstellern ebenso wie von Ihnen mehr als nur Ihre Standfläche frei, gilt für die Nachbelegung von neuen Ausstellern das Prioritätsprinzip (d.h. wenn ein Aussteller A storniert und damit dessen Fläche frei wird, und danach stornieren Sie und Ihre Fläche wird frei, dann würde zunächst die Fläche des Ausstellers A nachbelegt werden). Bei einem Wechsel auf einen anderen Aussteller sind wir berechtigt, unseren Mehraufwand mit einer Pauschale von 20 % des ursprünglich vereinbarten Betrags abzurechnen. Sie haben die Möglichkeit, einen geringeren Schaden als diese Pauschale nachzuweisen, wir haben die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen; in diesem Fall entsteht ein Anspruch auf die nachgewiesene Höhe.

§ 21 TRANSFORMATION DER VERANSTALTUNG IN DEN DIGITALEN BEREICH

Als milderes Mittel vor einer Absage der Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses im Sinne des § 18 können wir diese ganz oder teilweise in den digitalen Bereich verlegen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Die gegenseitigen vertraglichen Leistungen sind im Falle einer Verlegung in den digitalen Bereich im Sinne von § 313 BGB angemessen anzupassen. Sie haben das Recht, von der Teilnahme an einer solchen digitalen Veranstaltung zurückzutreten, wenn die Teilnahme daran für Sie unzumutbar ist. Der Rücktritt muss unverzüglich nach unserer Bekanntgabe der Verlegung in den digitalen Bereich erklärt werden.

§ 22 VERLEGUNG DES TERMINS

Als milderes Mittel vor einer Absage der Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses im Sinne des § 18 können wir die Veranstaltung zeitlich und/oder örtlich verlegen. Sie haben das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der neue Termin und/oder neue Ort für Sie unpassend ist; ein anderer Veranstaltungsort in der selben Stadt zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt ist kein Rücktrittsgrund. Der Rücktritt muss unverzüglich nach unserer Bekanntgabe der Verlegung mit dem neuen Ort und dem neuen Termin erklärt werden. Ansonsten gilt der ursprüngliche Vertrag als auf den neuen Ort und neuen Termin umgetragen und wirksam. Im Übrigen gilt § 19 entsprechend.

§ 23 SONSTIGES

Sie dürfen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit uns nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung an Dritte abtreten. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Verhältnis mit Ihnen ist unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, den Gerichtsstand an Ihrem Geschäftssitz zu wählen. Es gilt deutsches Recht. Sie und wir sind verpflichtet, dann, wenn einzelne oder mehrere Regelungen aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB unwirksam/nichtig/undurchführbar sind oder eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke entsteht, durch eine wirksame Regelung ersetzen bzw. die Lücke ausfüllen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaften Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Regelung und dem Vertragszweck entspricht. § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beruht die Unwirksamkeit einer Regelung auf einem in ihr festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Termin oder Frist), so ist diese Regelung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen

1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Ver­trag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. anderer Werbemittel eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Druckschrift oder in einem elektronischen Medium zum Zweck der Verbreitung.

2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweilige Veröffentlichung auf Abruf des Auftraggebers erfolgt. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Ra­battierung zu beanspruchen. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertrags­abschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erschei­nen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 3 ge­nannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen ­abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risiko­bereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis ent­sprech­end in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen oder andere Werbemittel, die nur in bestimmten Heftnummern, be­stimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift oder in einem elektronischen Medium veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jewei­ligen Rubrik abge­druckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen oder andere Werbemittel – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahme­stellen oder Vertretern aufgegeben werden. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Andere Werbemittel, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremd­anzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Vorlagen für Anzeigen oder anderer Werbemittel ist der Auftraggeber verpflichtet, ord­nungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungs­be­ginn zu liefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Ände­rungen der Vorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Für erkennbar ungeeignete oder nicht einwandfreie Werbeunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten, sowie bei elektronischen Medien die genannte Auflösung. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Formatvorgaben und technischen Vorgaben des Verlages bei der Anlieferung der Werbeunterlagen erfüllt hat.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollstän­diger Wiedergabe der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn diese einen Aufwand er­fordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rück­gängig­­machung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung eines anderen Werbemittels ist eine Rückgängig­machung des Auftrags ausgeschlossen. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit be­schränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde und nur in Höhe des vertragstypischen, vorherseh­baren Schadens. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht eines Auftraggebers bei einer Pflicht­verletzung, die nicht in einem Mangel der Leistung besteht und vom Verlag zu vertreten ist. Die Haftung bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben un­berührt. Ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von einer Woche nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Ver­antwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vor­zeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurück­stellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungs­fähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigen­abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Voraus­zah­lung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Um­fang des Anzeigen­auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Be­­legnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbrei­tung der Anzeige.

16. Kosten für die Erstellung von Werbeunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auf­trag­geber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20% beträgt.
Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffern­anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die ein­gehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüf­zwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftrag­gebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 500 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalog­sendungen und Päckchen sind von der Weiter­leitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiter­leitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auf­traggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung ­unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

1. Anzeigenaufträge können bis zum Anzeigenschlusstermin storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich oder in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. 

Bei der Stornierung von Anzeigen (Print, online oder via Newsletter) bis zum Anzeigenschlusstermin erhebt der Verlag eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent des Anzeigenpreises. 

Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen.

2. Der Verlag leistet keine Gewähr bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Postweg.

3. Können Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen Sie sich erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

4. Bei 4c-Anzeigen ist ein verbindlicher Farbandruck zu –liefern.

5. Werbevorlagen (Filme, CD-ROMs, Cartridges etc.) werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Werbeunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.

6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens einer Seite an den Text angrenzen.

7. Platzierungsbestätigungen – außer bei entsprechend bezahlten und fest bestätigten Vor­zugs­plätzen – gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden.

8. Alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Agentur gegenüber ihrem Auftraggeber, die Insertion und eventuelle Zusatzkosten betreffend, sind an den Verlag abgetreten. Die Agentur ist ermächtigt, die abgetretene Forderung so lange einzuziehen, wie sie der vertragsgemäßen Zahlungspflicht dem Verlag gegenüber nachkommt. Der Verlag ist grundsätzlich berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen.

9. Werbeagenturen und Werbungsmittlern ist es untersagt, die vom Verlag gewährte Mittler­vergütung ganz oder teilweise an ihre Auftraggeber weiterzugeben.

10. Der Verlag behandelt personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

11. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Auf­trägen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

12. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässig­keit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftrag­geber obliegt es, den Verlag vom Anspruch Dritter freizustellen, der diesen aus der Aus­führung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwächst. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rech­te Dritter beeinträchtigt werden, es sei denn, die Anzeige verstößt in grober Weise erkennbar gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.

13. Der Verlag ist berechtigt, die erteilten Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen und be­trieblichen Möglichkeiten ergänzend auch in Online-Diensten zu veröffentlichen. Der Ver­lag behält sich dabei vor, die für Print vorliegenden Druckunterlagen an die Erfordernisse des Inter­nets anzupassen. Die Online-Darstellung kann vom Druckergebnis in der Print­aus­gabe abweichen.

I am a heading

Here goes your text … Select any part of your text to access the formatting toolbar. Here goes your text … Select any part of your text to access the formatting toolbar.

I am a heading

Here goes your text … Select any part of your text to access the formatting toolbar. Here goes your text …

I am a heading

Here goes your text … Select any part of your text to access the formatting toolbar. Here goes your text …

I am a heading

Here goes your text … Select any part of your text to access the formatting toolbar. Here goes your text …

Die Schulbau Messe

Here goes your text … Select any part of your text to access the formatting toolbar. Here goes your text … Select any part of your text to access the formatting toolbar.

Mehr dazu
Here goes your text ... Select any part of your text to access the formatting toolbar.
Here goes your text ... Select any part of your text to access the formatting toolbar.
Here goes your text ... Select any part of your text to access the formatting toolbar.
Here goes your text ... Select any part of your text to access the formatting toolbar.
ANZEIGE

Experten

Ein internationales Forum für Architektur

ANZEIGE

Ein internationales Forum für Architektur

ANZEIGE

Ein internationales Forum für Architektur

ANZEIGE

Newsletter abonnieren

Jetzt abonnieren und keine Neuigkeiten zur Messe SCHULBAU verpassen – natürlich unverbindlich!

Ein Fehler ist aufgetreten, bitte versuchen Sie es erneut.
Wir haben Ihnen eine Email zur Bestätigung der Anmeldung gesendet.